← Zurück zur Startseite

Impressum

BP Allgriff

Diese Website wird gemeinsam von zwei rechtlich eigenständigen Kleingewerbetreibenden unter dem gemeinsamen Namen „BP Allgriff" betrieben. Es besteht keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und keine sonstige gemeinsame Gesellschaft — beide Personen sind unabhängig voneinander für ihre jeweiligen Aufträge verantwortlich. Für Inhalte und Kontaktaufnahme über diese Website sind beide nachfolgend genannten Personen gemeinsam verantwortlich.

Kleingewerbe 1

Angaben gemäß § 5 DDG

Florian Pabst

Forellenweg 4

85391 Allershausen

Kontakt

Telefon: 0171 766 87 33

E-Mail: florian-pabst@gmx.de

Tätigkeit

Hausmeisterdienstleistungen (Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Heckenschnitt, Gebäudereinigung, Winterdienst, Transportservice, Entrümpelung)

Umsatzsteuer

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Kleingewerbe 2

Angaben gemäß § 5 DDG

Léon Boulahbal

Ludwig-Thoma-Straße 2

85391 Allershausen

Kontakt

Telefon: +49 176 45941902

Tätigkeit

Hausmeisterdienstleistungen (Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Heckenschnitt, Gebäudereinigung, Winterdienst, Transportservice, Entrümpelung)

Umsatzsteuer

Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Florian Pabst, Forellenweg 4, 85391 Allershausen

Léon Boulahbal, Ludwig-Thoma-Straße 2, 85391 Allershausen

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellte bis Februar 2024 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit; diese wurde von der Kommission eingestellt. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf dieser Website nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für verlinkte externe Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

Hinweis: Ob zwei getrennte Kleingewerbe auf einer gemeinsamen gebrandeten Website rechtlich tatsächlich als getrennt gelten oder ob dies bereits eine (ggf. unbeabsichtigte) GbR begründet, hängt vom konkreten Zusammenwirken ab — das solltet ihr einmal kurz mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt absichern lassen.